Mit dem Sachkundenachweis (Hundeführerschein), wird dem Hundehalter dokumentiert, dass er seinen Hund im Alltag unter Kontrolle hat.
Grundsätzlich muss jeder Hundehalter, der einen Hund gemäß §4 HundeGes Bln (Hundegesetz Berlin) hält, den Sachkundenachweis ablegen. Sobald die Sachkunde erfogreich abgelegt wurde, wird diese, mit dem durch uns erstellten Negativgutachten (Wesensgutachten), dem zuständigen Amtstierarzt vorgelegt.
§ 4 Gefährliche Hunde
Hunde folgender Rassen oder Gruppen von Hunden sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden sind aufgrund rassespezifischer Merkmale gefährlich:
American Pit-Bull, American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Tosa Inu, Bullmastiff, Dogo Argentino, Fila Brasileiro, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Mastiff
§ 5 Anzeige- und Kennzeichnungspflicht
Wer einen Hund nach § 4 (Hundegesetz) hält, muss der zuständigen Behörde unverzüglich unter Nachweis seiner Personalien die Haltung sowie Rasse und Alter des Hundes anzeigen. Über die Anzeige erteilt die zuständige Behörde eine Bescheinigung.
Folgende Nachweise müssen der Behörde vorgelegt werden:
Sobald alle Voraussetzungen erfüllt sind, erteilt das Veterinärsamt die "Grüne Plakette".
Informieren Sie sich hier über das HundeGes Berlin
Fragen und Anmeldung über Kontaktformular
-Gebühren gemäss den Vorgaben der Senatsverwaltung Berlin-